Unsere Führerscheinklassen.
Von der klassischen PKW-Ausbildung über Motorrad bis zu Traktor- und LKW-Klassen: Hier findest du die Fahrerlaubnisklassen, die wir bei der Fahrschule Schäfer anbieten.
Erfahrung.
Sicherheit.
Unsere PKW Führerscheinklassen
Vom klassischen Autoführerschein bis zur Erweiterung für Anhänger und kombinierte Schalt-/Automatikausbildung.
Klasse B
PKW und kleine Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg.
Hinter diesen Fahrzeugen darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden.
Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse dürfen nur dann mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht übersteigt.
B197
Der B197 erlaubt es uns, die Führerscheinausbildung auf Fahrzeugen mit Schaltgetriebe und Automatikgetriebe zu kombinieren.
Die praktische Prüfung kann auf einem Auto mit Automatikgetriebe stattfinden. Dabei entstehen für dich keine Einschränkungen im Führerschein.
B96
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt.
Die Schlüsselzahl 96 darf nur zugeteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat.
In diesem Fall darf die Schlüsselzahl 96 frühestens mit der Fahrerlaubnis für Klasse B zugeteilt werden.
BE
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.
Unsere Motorrad Führerscheinklassen
Vom Mofa über Leichtkrafträder bis zur offenen Motorradklasse.
Mofa
Für das Fahren eines Mofas ist kein richtiger Führerschein nötig, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung.
Zu den normalen Führerscheinklassen zählt der M-Führerschein daher nicht. Die Prüfbescheinigung bzw. der Mofa-Führerschein wurde im Jahr 1980 in Deutschland eingeführt.
AM
Zweirädrige Kleinkrafträder – auch mit Beiwagen – mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³.
Ebenfalls umfasst sind dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge im Rahmen der für diese Klasse vorgesehenen Leistungs- und Geschwindigkeitsgrenzen.
A1
Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Außerdem dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einer Leistung von bis zu 15 kW innerhalb der für diese Klasse vorgesehenen Grenzen.
B196
Wer mindestens 25 Jahre alt ist und die Klasse B mindestens fünf Jahre besitzt, bekommt nach Antragstellung beim zuständigen Verkehrsamt und nach Absolvierung der vorgeschriebenen Fahrschulung die Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 erteilt.
Hierfür ist keine theoretische und keine praktische Prüfung erforderlich. Die Klasse B196 berechtigt zum Führen von Motorrädern der Klasse A1.
A2
Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
A
Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Ebenfalls umfasst sind dreirädrige Kraftfahrzeuge innerhalb der für diese Klasse vorgesehenen Leistungs- und Hubraumgrenzen.
Unsere Traktor Führerscheinklassen
Fahrerlaubnisklassen für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge.
L
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h.
Dazu gehören Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge bis 25 km/h.
T
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h.
Die Fahrzeuge müssen jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden. Dies gilt jeweils auch mit Anhängern.
Unsere LKW Führerscheinklassen
Ausbildung für schwere Kraftfahrzeuge und entsprechende Fahrzeugkombinationen.
C
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
CE
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.
C1
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
C1E
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt.
Ebenfalls umfasst sind entsprechende Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt.
