FAHRAUSBILDUNG

Unsere Führerscheinklassen.

Von der klassischen PKW-Ausbildung über Motorrad bis zu Traktor- und LKW-Klassen: Hier findest du die Fahrerlaubnisklassen, die wir bei der Fahrschule Schäfer anbieten.

FAHRSCHULE SCHÄFER Ausbildung.
Erfahrung.
Sicherheit.
04 PKW-Klassen
06 Motorrad-Klassen
02 Traktor-Klassen
04 LKW-Klassen
PKW & ANHÄNGER

Unsere PKW Führerscheinklassen

Vom klassischen Autoführerschein bis zur Erweiterung für Anhänger und kombinierte Schalt-/Automatikausbildung.

01
PKW

Klasse B

PKW und kleine Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg.

Hinter diesen Fahrzeugen darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden.

Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse dürfen nur dann mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht übersteigt.

03
ANHÄNGERERWEITERUNG

B96

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt.

Die Schlüsselzahl 96 darf nur zugeteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat.

In diesem Fall darf die Schlüsselzahl 96 frühestens mit der Fahrerlaubnis für Klasse B zugeteilt werden.

Beratung erforderlich.
04
PKW & ANHÄNGER

BE

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.

ZWEIRAD

Unsere Motorrad Führerscheinklassen

Vom Mofa über Leichtkrafträder bis zur offenen Motorradklasse.

01
PRÜFBESCHEINIGUNG

Mofa

Für das Fahren eines Mofas ist kein richtiger Führerschein nötig, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung.

Zu den normalen Führerscheinklassen zählt der M-Führerschein daher nicht. Die Prüfbescheinigung bzw. der Mofa-Führerschein wurde im Jahr 1980 in Deutschland eingeführt.

02
KLEINKRAFTRÄDER

AM

Zweirädrige Kleinkrafträder – auch mit Beiwagen – mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³.

Ebenfalls umfasst sind dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge im Rahmen der für diese Klasse vorgesehenen Leistungs- und Geschwindigkeitsgrenzen.

03
LEICHTKRAFTRÄDER

A1

Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

Außerdem dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einer Leistung von bis zu 15 kW innerhalb der für diese Klasse vorgesehenen Grenzen.

05
MOTORRAD

A2

Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

06
OFFENE MOTORRADKLASSE

A

Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Ebenfalls umfasst sind dreirädrige Kraftfahrzeuge innerhalb der für diese Klasse vorgesehenen Leistungs- und Hubraumgrenzen.

LAND- & FORSTWIRTSCHAFT

Unsere Traktor Führerscheinklassen

Fahrerlaubnisklassen für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge.

01
LANDWIRTSCHAFT

L

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h.

Dazu gehören Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge bis 25 km/h.

02
LANDWIRTSCHAFT

T

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h.

Die Fahrzeuge müssen jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden. Dies gilt jeweils auch mit Anhängern.

NUTZFAHRZEUGE

Unsere LKW Führerscheinklassen

Ausbildung für schwere Kraftfahrzeuge und entsprechende Fahrzeugkombinationen.

01
SCHWERE KRAFTFAHRZEUGE

C

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

03
MITTELSCHWERE KRAFTFAHRZEUGE

C1

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

04
C1 & ANHÄNGER

C1E

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt.

Ebenfalls umfasst sind entsprechende Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt.

FAHRSCHULE SCHÄFER Ausbildung für viele Wege.